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Mein Angebot: Integrationsfachdienst

Seit einigen Jahren gibt es in Bayern die Möglichkeit, dass Kinder trotz ihrer Behinderung oder drohenden Behinderung nicht aus ihrem sozialen Umfeld genommen werden, um einen Sonder- oder Integrationskindergarten zu besuchen. Stattdessen können sie vor Ort in die gewünschte Einrichtung integriert werden, wenn die Bedingungen dies zulassen.

Egal ob es sich dabei um eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung handelt, können auch diese Kinder im Regelkindergarten Platz finden. Der Fachdienst unterstützt das Kind im Kindergartenalltag und berät das Team und die Eltern.

Voraussetzungen dabei sind,

  • dass das Kindergartenpersonal zur Aufnahme eine Integrationskindes bereit ist
  • dass die Kinderanzahl der Gruppe entsprechend reduziert werden kann
  • dass eine heilpädagogische Fachkraft zur Begleitung und Unterstützung des Kindes, des Personals und der Eltern mindestens für 1 Stunde pro Woche zur Verfügung steht. (Integrationsfachdienst)

Voraussetzungen zur Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe sind:

  • ein ärztliches Gutachten des Kindes
  • die Genehmigung des Trägers und der Gemeinde zur Kostenübernahme
  • der Abschluss eines Honorarvertrages mit einer heilpädagogischen Fachkraft
  • die Zustimmung des Bezirkes Oberbayern - Sozialverwaltung

Spielförderung
Material zur Spielförderung

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Sprachförderung
Material zur Sprachförderung

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